Die beiden Wattenheimer Bürger, Ottmar Breitwieser und Friedrich Reith, haben Ende März/Anfang April 2025 Unterschriften von insgesamt 293 Wattenheimer Bürgerinnen und Bürgern eingeworben, die sich gegen den Ausbau der Speyerer Straße wenden. Am 22.04.2025 wurde diese Liste, zusammen mit einem Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens bei der VG-Verwaltung eingereicht.
Darin wenden sich die Initiatoren gegen den Ausbau der Speyerer Straße, wie es der Gemeinderat beschlossen hat. Ihrer Meinung nach befinde sich die Straße in einem insgesamt guten und für den allgemeinen Verkehr völlig ausreichenden Zustand, der nur punktuell ausgebessert, aber nicht grundhaft neu ausgebaut werden müsse.
Um dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss entgegenzutreten, beantragen die Herren Breitwieser und Reith die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 17a Gemeindeordnung (GemO). Danach muss ein Bürgerbegehren in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens 9 % der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein. Zuletzt waren in Wattenheim knapp 1.300 Menschen wahlberechtigt. Hiervon 9 % sind 116, so dass der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids die erforderliche Zahl an Unterzeichnern hat.
Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise fand am 03.07.2025 mit den beiden Initiatoren bei der VG ein Gespräch statt, an dem Bürgermeister Frank Rüttger, Carsten Brauer (Ortsbürgermeister von Wattenheim), Dennis Zimmermann (Bauamtsleiter) sowie Jürgen Esser (Büroleiter) teilnahmen.
Die Beratung eines vorliegenden Straßenzustandsberichts durch die Gremien der Ortsgemeinde Wattenheim nimmt eine bereits längere Historie ein. Erstmals im April 2021 befasste sich der Bauausschuss mit dem Thema, am 21.06.2022 erfolgt dann im Gemeinderat zum einen die Beschlussfassung auf Ausbau einiger Straßen im Ort, darunter auch der Speyerer Straße, sowie der Beschluss auf Stellung eines Zuwendungsantrages aus Mitteln des Investitionsstocks des Landes. Diesem Grundsatzbeschluss folgten im Juni 2023, im April und im September 2024 weitere Folgebeschlüsse, so z. B. der Auftrag zur Suche nach einem Planungsbüro, die genaue Entwurfsplanung sowie ein bestätigender Beschluss auf Stellung eines Förderantrages.
In dem Gespräch am 03.07.2025 wurde den Initiatoren die Rechtslage zu ihrem Antrag erläutert. Nach § 17a GemO können Bürger einer Gemeinde über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen; richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht sein. Die Beschlussfassung zum Ausbau (auch) der Speyerer Straße traf der Gemeinderat am 21.06.2022; alle weiteren Ratsbeschlüsse in dieser Sache bauen auf diesem Grundsatzbeschluss auf. Insoweit ist die Vier-Monats-Frist des Antrages nicht gewahrt, so dass dieser dadurch formal unzulässig ist.
Die Gesprächsparteien waren sich aber einig, die Sache damit nicht als beendet anzusehen. Ortsbürgermeister Brauer sprach davon, dass das Votum von knapp 300 Bürgerinnen und Bürgern schon ein „starkes Pfund“ sei, was man nicht links liegen lassen wolle, da seien sich die Ratsmitglieder und er weitgehend einig.
Den Herren Breitwieser und Reith wurde daher in Aussicht gestellt, dass es nach den Sommerferien, im Herbst 2025, zu dem Themengebiet Straßenzustand und Straßenausbau in Wattenheim, respektive zum Ausbau der Speyerer Straße, eine Einwohnerversammlung geben wird. Dort sollen die Unterschiede von Straßenausbesserungen, die nicht beitragsrelevant sind, und einem grundhaften Straßenausbau, was zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen führt, dargelegt werden. Bis dahin will die Verwaltung den vorliegenden Straßenzustandsbericht, insbesondere was die Speyerer Straße anbelangt, von einem weiteren bautechnischen Gutachter oder Statiker prüfen und bewerten lassen. Ziel der Einwohnerversammlung sollte sein, mit den Einwohnern ins Gespräch zu kommen hinsichtlich der Frage und Entscheidung, welche Straße eher ausgebessert werden können (Bauunterhalt) und bei welchen Straßen ein grundhafter Straßenausbau erforderlich ist und insbesondere, ob die Speyerer Straße ausgebessert oder ausgebaut werden soll. Nicht auszuschließen, dass das sich in der Einwohnerversammlung möglicherweise ergebende Meinungsbild anschließend auch vom Gemeinderat noch einmal aufgegriffen und thematisiert wird.
Mit dieser Zusicherung der Verwaltung zeigten sich die Initiatoren des Antrags auf Durchführung eines Bürgerbegehrens zunächst zufrieden.